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Was braucht der Anwalt von mir?

Zu Ihrem Anwaltstermin sollten Sie alle relevanten Unterlagen, wie Urteile, Bescheide, Verträge, Schriftverkehr u.Ä. mitbringen. Natürlich sind auch Kopien ausreichend, die wir gerne für Sie anfertigen können. Bringen Sie lieber zu viel als zu wenig mit, damit wir uns ein umfassendes Bild der Lage verschaffen können.


Was kostet die Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt?

Diese Frage lässt sich nicht einfach beantworten. Grundsätzlich ist die Vergütung des Anwalts durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Hierbei richtet sich die Vergütung nach dem Streitwert. Generell kann alternativ eine Abrechnung nach Zeitaufwand geschehen, die jedoch im Vorfeld vereinbart werden muss. Welche Variante in Ihrem Fall die beste ist, hängt stark von Art und Umfang der Arbeiten ab. In der Regel rechnen wir nach dem Vergütungsgesetz ab.


Übernimmt meine Rechtschutzversicherung die Anwalts- und Prozesskosten?

Je nach Versicherer unterscheidet sich der Umfang der Leistungen. Außerdem gibt es spezielle Versicherungspakete für einzelne Rechtsgebiete, z.B. Verkehrsrechtschutzversicherungen. Sollten Sie nicht sicher sein, ob Ihr Vertrag die Leistungen abdeckt, fragen Sie Ihre Versicherung.


Wie bekomme ich die Deckungszusage meiner Rechtsschutzversicherung?

Wir stellen gerne die Deckungsanfrage an Ihre Versicherung. Bringen Sie hierzu einfach Ihren Versicherungsschein mit.


Was ist, wenn ich mir den Anwalt nicht leisten kann?

Niemand muss auf anwaltliche Hilfe verzichten. Bei den Rechtsantragstellen der Amtsgerichte können Sie einen so genannten Beratungshilfeschein erhalten. Für die Vertretung in einem Prozess können Sie Prozesskostenhilfe (PKH) erhalten. Diese wird bei dem zuständigen Gericht beantragt. Das übernehmen wir gerne für Sie. Um für Sie Prozesskostenhilfe zu beantragen, benötigen wir Ihre Einkommensnachweise.